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Ratgeber-Blog

Neues und hilfreiche Tipps aus der innovativen Pflege

Pflegeneuordnungsgesetz: Gefährliche Zentralisierung in Sachen Digitalisierung

Ein Kommentar zur geplanten Pflegereform von Dr. Stefan Arend

Ein Kommentar zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) von Dr. Stefan Arend:

08. August 2026

Bayern legt seit Jahren vor – bei der Digitalisierung von Pflege! Mehr noch: Der Freistaat baut eine ganze Architektur rund um die digitale Pflege der Zukunft: die HighCare Agenda, die alle Fäden bündelt, das Bayerische Zentrum Pflege Digital (BZPD) an der Hochschule Kempten samt der Forschungsinitiative Pflegetechnik (FiPtec), das Kompetenzcluster innovative Pflege (KiPf) am Zentrum für Telemedizin in Bad Kissingen, die Projektreihe DeinHaus 4.0 mit ihren Beratungsstellen, die „100-Prozent-WLAN-Strategie" und und und.

Es ist bewundernswert, mit welcher Energie und mit welchen finanziellen Ressourcen Bayern eine der zentralen Zukunftsaufgaben vorantreibt: die Pflege digitaler zu machen und damit auch für die kommenden Zeiten und Aufgaben zu sichern.

Doch nun drohen Ungemach und Gefahr, die noch gar nicht gesehen werden: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will aus dem (bisher befristeten) „Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege" eine dauerhafte Bundesinstanz machen – und gleich mit drei Aufgaben und Zuständigkeiten betrauen, die es in sich haben:

Es entwickelt das Reifegradmodell, an dem künftig bundesweit gemessen wird, wie „digital reif" eine Pflegeeinrichtung ist. Es definiert den Nutzennachweis, der festlegt, welche digitalen Anwendungen und Tools als sinnvoll gelten. Und es führt den Katalog entlastender Systeme, ohne den nach dem neuen § 113e kein Euro in die Technik fließt. Maßstäbe, Nachweise und Schlüssel zum Geld – zentral, in einer Hand, in Berlin, im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege.

Damit wird die (auch außerhalb hochgelobte) bayerische Arbeit zur Digitalisierung von Pflege nicht ergänzt. Sie wird entwertet. Denn wozu noch ein bayerischer Reifegrad, wenn der bundesweite gilt? Wozu die erarbeiteten Erkenntnisse aus Kempten und Bad Kissingen und den DeinHaus-Laboren, welche Assistenzsysteme im Alltag wirklich taugen, wenn am Ende allein zählt, was auf der Berliner Liste steht? Denn nur für diese digitalen Tools und Produkte – so will es das PNOG – gibt es künftig Geld!

Ganz klar: Der künftige Katalog des Bundeszentrums wird kein Serviceangebot, er wird ein Nadelöhr: Nur wer darauf steht, öffnet den Einrichtungen die Transformationsstellenanteile des § 113e. Eine Positivliste, die über Geld entscheidet, schlägt jede Empfehlung, die „nur" fachlich begründet ist.

Das desaströse Versagen der DiPA-Zulassung im Zuständigkeitsbereich eines anderen Instituts auf Bundesebene, nämlich des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), muss uns warnen. Denn so kommen Innovationen, die es gibt und die es für die Pflege braucht, nicht vor Ort in den Einrichtungen und bei den Pflegebedürftigen und den Pflegenden an.

Wer schreibt hier?

Dr. Stefan Arend ist Gründer und Geschäftsführer des Instituts für Sozialmanagement und Neue Wohnformen in München.

Bereits seit 30 Jahren befasst er sich mit dem Thema Digitalisierung in der Sozial- und Pflegewirtschaft. Seine Erfahrungen als Einrichtungsleiter, Geschäftsführer, Vorstand und Wissenschaftler bringt er nun auch in das Kompetenzcluster innovative Pflege (KiPf) ein.

Gemeinsam mit Martin Saß leitet er das Fachforum Pflegetechnologie.

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